Alle gesetzlich Krankenversicherten haben heutzutage die Möglichkeit, die Leistungen der Krankenversicherung insgesamt durch den Abschluss diverser Zusatzversicherungen aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung zu erweitern bzw. zu verbessern. Eine mögliche Krankenzusatzversicherung ist die Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Hinter diesem etwas längeren Namen verbirgt sich eine Krankenzusatzversicherung, die dem Versicherten besonderen Leistungen bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einer Klinik bietet. Welche Leistungen diese Zusatzversicherung exakt beinhaltet ist einerseits bei den Anbietern unterschiedlich geregelt und andererseits kann der Versicherte einige Leistungen durch Wahl des passenden Tarifs einschließen oder außen vor lassen. Die beiden Kernleistungen der Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen ist die 1. oder 2. Klasse Unterbringung des Patienten und ferner die Behandlung/Visite durch den Chefarzt. Ferner können zusätzlich noch die Kostenerstattung für die zu zahlenden zehn Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus vereinbart werden und auch ein Krankenhaustagegeld kann Teil einer solchen Zusatzversicherung sein.
Wie man an den aufgezählten Leistungen bereits erkennen kann, übernimmt diese Zusatzversicherung nicht etwa verschiedene Kosten oder bezahlt Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Somit unterscheidet sich die Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen auch von den meisten anderen Krankenzusatzversicherungen, wie zum Beispiel der Augenversicherung oder der Zahnzusatzversicherung. Zumindest objektiv betrachtet ist es so bzw. soll es so sein, dass der Versicherte durch das Bestehen der Zusatzversicherung keine bessere Behandlung als ein ausschließlich gesetzlich Versicherter im Krankenhaus erhält. Nur die zuvor genannten Leistungen sind eigentlich Bestandteil der Zusatzversicherung. In der Praxis sieht das jedoch häufig anders aus, was für nicht wenige Versicherte sogar ein Hauptgrund für den Abschluss einer Zusatzversicherung fürs Krankenhaus darstellt. So werden nämlich Patienten mit einer solchen Zusatzkrankenversicherung häufig wie Privatpatienten behandelt. Das bedeutet nicht selten bevorzugte Behandlungen, freundlicherer Umgang von Seiten des Personals und auch Diagnose mit modernsten Geräten.
Auch wenn die Krankenhäuser diese Ungleichbehandlung stets abstreiten, ist es dennoch in der Praxis so üblich und bietet dem Versicherten daher einen „inoffiziellen“ Vorteil durch diese Zusatzversicherung. Etwas abfällig wird die Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen auch von Kritikern als Luxusversicherung bezeichnet, weil sich eben im Grunde nur der Komfort des Patienten und dessen „Ansehen“ durch diese Zusatzkrankenversicherung im Krankenhaus erhöht, aber keine materiellen Leistungen im eigentlichen Sinne erbracht werden. Die Höhe des Beitrages hängt von den gewählten Leistungen, dem Alter des Versicherten und bestehenden Vorerkrankungen und chronischen Krankheiten ab, sowie natürlich vom jeweiligen Anbieter.