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Augenzusatzversicherung

AugenzusatzversicherungEine mögliche Zusatzversicherung im Bereich der Krankenzusatzversicherungen stellt auch die Augenzusatzversicherung dar, welche häufiger auch verkürzt als Augenversicherung angeboten wird. Wie in vielen Sparten der Gesundheit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch hinsichtlich der Behandlungen von Erkrankungen des Auges nur die Basisversorgung und erstattet bei weitem nicht alle Kosten. Im Vergleich zur Zahnzusatzversicherung oder zur Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung ist die Augenzusatzversicherung als private Krankenversicherung deutlich weniger verbreitet. Dennoch kann auch diese Zusatzversicherung für verschiedene Verbrauchergruppen durchaus sinnvoll sein. Hinsichtlich des Leistungsspektrums kann man zwei größere „Blöcke“ bei der Augenversicherung unterscheiden. Der erste Block besteht aus der Kostenübernahme für die Anschaffung von Lesehilfen, also von Brillen oder von Kontaktlinsen. Beim zweiten Block handelt es sich um die Übernahme von Kosten, welche für die Vorsorge oder für spezielle Behandlungen am Auge anfallen.

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Bei der Wahl der Augenzusatzversicherung sollte auf diese möglichen Leistungen geachtet werden, denn die Tarife der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich teilweise im Leistungsumfang. Während man von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Sparte Kostenübernahme von Lesehilfen inzwischen gar keinen Zuschuss mehr bekommt, zahlt die Augenzusatzversicherung meistens mindestens alle zwei Jahre eine neue Sehhilfe, wenn erwiesenermaßen eine Sehschwäche besteht. Allerdings wird natürlich nicht jeder Betrag erstattet, sodass keine Luxusbrille auf Kosten der Krankenversicherung gekauft werden kann. In der Regel sind die Erstattungsbeträge auf 100 oder 200 Euro begrenzt. Neben diesen Leistungen als Grund schließen viele Verbraucher die Augenzusatzversicherung als private Krankenversicherung aber noch aus einem anderen Grund ab. Je nach gewähltem Tarif erstatten die Augenzusatzversicherungen nämlich auch Kosten für durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen am Auge.

Der Bundesverband der Augenärzte empfiehlt zum Beispiel mindestens alle zwei Jahre das Auge auf ein mögliches Glaukom untersuchen zu lassen, dennoch übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht die Kosten für die Untersuchung – die Augenversicherung allerdings bis zu 100 Euro schon. Aber auch eine sehr sinnvolle Behandlung des betroffenen Auges wird von der GKV nicht bezahlt, weshalb auch an dieser Stelle das Vorhandensein der Augenzusatzversicherung von Vorteil ist, falls die Kostenübernahme dieser Behandlung im Tarif integriert ist. Gemeint ist Korrektur einer Fehlsichtigkeit durch einer Laserbehandlung am Auge. Mit einer Erfolgsquote von über 85 Prozent können so die betroffenen Patienten nach der Laser-OP dauerhaft wieder ohne Sehhilfen scharf sehen, dennoch zahlt die GKV diese Behandlung nicht. Bei der Augenzusatzversicherung hingegen bekommt der Versicherte je nach Anbieter einen Zuschuss zu den Behandlungskosten von bis zu 1.500 Euro.

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