Wer ein eigenes, motorisiertes Fahrzeug besitzt, ist dazu verpflichtet, mindestens eine Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hierbei handelt es sich um eine Absicherung, die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Versicherung darf das Fahrzeug keineswegs zugelassen und im Straßenverkehr bewegt werden. Für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt ist die Vorlage der Deckungskarte Pflicht. Hierbei handelt es sich um eine Versicherungsbestätigungskarte, mit welcher der Haftpflichtschutz beweisbar ist.
Hintergrund dieser Pflichtversicherung ist, dass natürlich ein geschädigtes Verkehrsopfer seine Ansprüche durchsetzen wird. Diese können bei Personenschäden oftmals in die Millionenhöhe gehen, die kaum ein Schädiger aus eigenen, finanziellen Mitteln tragen kann. Mit der Kfz Haftpflichtversicherung werden nicht nur Personenschäden, sondern ebenfalls Sach- oder Vermögensschäden abgedeckt, für die der Gebrauch des Fahrzeugs verantwortlich ist.
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Die Kfz Haftpflichtversicherung ist innerhalb Europas gültig. Eine gewünschte Ausweitung über das europäische Gebiet hinaus muss extra vereinbart werden. Vielfach wird dann ein Prämienaufschlag verlangt. Die Internationale Versicherungskarte, welche auch als sogenannte Grüne Karte bekannt ist, gilt als Nachweis für die Kfz Haftpflichtversicherung. Hiermit lässt sich bescheinigen, dass eine Deckung in der Mindesthöhe besteht, wie sie im jeweiligen Land vorgeschrieben ist.
Dadurch, dass es sich bei der Kfz Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, hat der Versicherer grundsätzlich nicht das Recht, dem Versicherten die Deckung abzusprechen. Aber es gibt dennoch Ausnahmen, wie beispielsweise bereits vorhandene Probleme mit dem Versicherungsnehmer. Dazu zählen unter anderem nicht gezahlte Beiträge, eine arglistige Täuschung oder übermäßig häufige Schadenereignisse im Laufe eines bestimmten Zeitraums.
Ereignet sich ein Schaden, dann prüft die Versicherungsgesellschaft, ob der Versicherungsnehmer haftbar gemacht werden kann. Ist dies der Fall, wird die Regulierung des Schadens übernommen. Der Versicherungsnehmer erhält dann eine Information darüber, in welcher Höhe reguliert wurde. Sollte sich die Summe im kleinen Rahmen befinden, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten den Betrag zurück zu zahlen. Andernfalls erfolgt eine Höherstufung des Schadensfreiheitsrabatts.